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29.01.19 –
hier findet ihr einen Muster-Eintragungsschein
Erklärung:
Knapp eine Million Unterschriften braucht das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“, um erfolgreich zu sein. Wer sich – wie viele Studenten und Pendler – im Eintragungszeitraum für das Volksbegehren nicht an seinem Wohnsitz aufhält, aber trotzdem seine Stimme für ein besseres Naturschutzgesetz in Bayern abgeben will, kann einen Eintragungsschein im Wahlamt seiner Heimatgemeinde beantragen. Mit diesem Schein kann sich diese Person in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen, nur in der Heimatgemeinde selbst nicht mehr.
Der Eintragungsschein muss schriftlich beantragt werden. Dies ist per E-Mail, per Fax oder per Brief möglich. Einige Gemeinden, wie zum Beispiel München oder Augsburg, bieten im Internet ein Download-Formular für den „Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins für das Volksbegehren“ an. Den Antrag kann man aber auch jederzeit ohne das Formular stellen.
Einen Eintragungsschein beantragen dürften auch stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Sie müssen dies auf dem Eintragungsschein eidesstattlich versichern und dürfen dann eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz). Dies gilt auch, wenn diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist.
Andere Gründe wie zum Beispiel Urlaub oder berufsbedingte Abwesenheit berechtigen nicht zur Beauftragung einer Hilfsperson. Personen, die auch den Eintragungsschein nicht selbst beantragen oder bei der Heimatgemeinde abholen können, dürfen – ohne Nennung von Gründen – eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, dies stellvertretend zu tun.
Eintragen zum Volksbegehren dürfen sich alle stimmberechtigten Wahlbürgerinnen und Wahlbürger in Bayern, die am letzten Tag der Einschreibungsfrist, also am 13. Februar 2019 mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung beziehungsweise bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Organisatoren des „Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ weisen darauf hin, dass für das Volksbegehren keine amtlichen Wahlberechtigungen an die Stimmberechtigten versandt werden – im Gegensatz zu Landtags- oder Kommunalwahlen.
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