Was passiert mit dem Behindertenfahrdienst des Bezirks?

28.10.21 –

Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Um das zu gewährleisten, gibt es beim Bezirk eine Pauschalleistung Behindertenfahrdienst, die Leistungsberechtigte für private Fahrten nutzen können. Jeder berechtigten Person steht dabei ein pauschales Fahrtkontingent zu. In Mittelfranken betrifft dies etwa 4500 Menschen. „Wir können eigentlich stolz sein auf unseren Standard in Mittelfranken“, meint Lydia Bauer-Hechler als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Aber die Richtlinie, die den Behindertenfahrdienst im Detail regelt, soll geändert werden. Der Anstoß dazu war ein Antrag der CSU, Einsparpotentiale im Bezirkshaushalt aufzuzeigen. Es ging kein Weg daran vorbei, beim Fahrdienst diverse Kürzungsvorschläge zu diskutieren. Am ehesten konnten sich die Kolleg*innen der einzelnen Fraktionen darauf einigen, auf die niederschwellige Leistungsoption Fahrtfeldvariante zu verzichten. Dann wären künftig nur noch Kilometerpauschalen möglich.

Vor allem für Menschen, die längere Strecken fahren, eine klare Benachteiligung. Es standen aber auch noch drastischere Beschränkungen im Raum. So fürchten viele Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungen, dass ihre Mobilität eingeschränkt und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert wird.

Wir GRÜNE im Bezirkstag wollten uns der Vereinfachung der Pauschalen nicht verschließen. Allerdings war uns wichtig, dass es keine massiven Kürzungen geben darf, sondern ein Ausgleich stattfinden muss. Insbesondere die Menschen, die auf Sonderfahrzeuge angewiesen sind, haben ja keine Alternativen zum Fahrdienst. Für die Bezirkstagssitzung hatten wir diese Forderung noch einmal mit einem Antrag bekräftigt.

Mit anderen Fraktionen haben wir an einer Kompromiss-Lösung gearbeitet, bei der die jährliche Kilometerpauschale um 200km erhöht wird. Dies soll zum einen als Puffer bei höherem Bedarf dienen und zum anderen den Verwaltungsaufwand für Einzelanträge reduzieren. Damit sind wir – wie in der Presse berichtet - in Bezirksausschuss und Sozialausschuss an der Mehrheit aus CSU, AFD und FDP/ÖDP kläglich gescheitert.

Änderungen in Richtlinien müssen aber in Bezirkstag beschlossen werden – und da hatten wir mit unserer Kompromiss-Lösung die Mehrheit! Es war hart erkämpft, und wir sind froh, dass wir damit den Einschnitt abmildern konnten. Fahrdienstberechtigte aus den Städten können dann ab Juli 2022 1.700 km jährlich fahren, aus den Landkreisen 2.600 km. Nun geht es an die Ausarbeitung der Richtlinie, unter Beteiligung der Politik und des mittelfränkischen Behindertenrats.

Erste Rückmeldungen von Menschen aus dem Behindertenrat signalisierten tatsächlich Erleichterung. Sie hatten Schlimmeres erwartet.

Die Pressemeldung des Bezirks zu dem Beschluss findet ihr auf der Homepage: Guter Kompromiss zwischen Sozialem und Wirtschaftlichem : Bezirk Mittelfranken (bezirk-mittelfranken.de)    

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