Grüne Struktur Bundesverband

Länderrat

Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen. Er beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Bundesvorstands an, Delegierte aus den Landesverbänden, Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion, aus dem Europaparlament und von den Bundesarbeitsgemeinschaften.

Bundesfinanzrat

Der Bundesfinanzrat ist insbesondere zuständig für die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten Bundesversammlung und für die Budgetkontrolle. Er besteht aus derdem Bundesschatzmeisterin, derdem Bundesschatzmeisterin der Grünen Jugend, den gewählten Landesschatzmeisterinnen oder einem sonstigen Landesvorstandsmitglied je Landesverband und einereinem Basisvertreter*in je Landesverband.

Bundesfrauenrat

Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von Bündnis 90/Die Grünen. Er entwickelt und plant politische Initiativen und beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen.

Mit Votum der Frauen der jeweiligen Landesverbände und der Landesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik delegieren die Länder sowie der Bundesvorstand, die Bundestags- und Europafraktion und die Bundesarbeitsgemeinschaften Frauen- und Lesbenpolitik Vertreterinnen in den Frauenrat, mindestens zwei Delegierte je Land und Gremium.

Diversitätsrat

Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und Beteiligung. Alle Beschlüsse des Diversitätsrats findest du hier.