Grüne Struktur Landesverband

Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK), auch Landesparteitag oder Landesversammlung genannt, ist das oberste Beschlussgremium von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern. Mitglieder der LDK sind die Delegierten der Kreisverbände und der Landesvorstand. Die LDK wählt den Landesvorstand, die weiten Mitlieder des Landesausschusses, das Landesschiedsgericht, die Delegierten zum Länderrat, die bayerischen Mitglieder des Bundesfrauenrates, das bayerische Basismitglied des Bundesfinanzrates und die Rechnungsprüfer*innen. Die LDK beschließt außerdem das Gesamtprogramm des Landesverbandes Grüne Bayern. Zudem beschließt die LDK den Haushalt des Landesverbandes. Die LDK kommt mindestens einmal jährlich zusammen.

Kleiner Parteitag

Zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen (LDKs) ist der Kleine Parteitag ist das oberste Beschlussgremium von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern. Er bestimmt die Politik des Landesverbandes zwischen den LDKs und befasst sich mit Angelegenheiten, die die LDK an ihn delegiert. Er übernimmt aber keine Aufgaben, die der LDK vorbehalten sind. Der Kleine Parteitag besteht aus den Delegierten der Kreisverbände, dem Landesausschuss sowie je zwei Vertreterinnen der Grünen Jugend und des Landesarbeitsgemeinschafts-Sprecherinnen-Rat. Der Kleine Parteitag soll mindestens einmal jährlich tagen.

Landesvorstand

Der Landesvorstand besteht aus fünf Mitgliedern: zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, derdem Schatzmeisterin, einemeiner kommunalpolitischen Sprecherin und einer frauenpolitischen Sprecherin. Der Landesvorstand initiiert und koordiniert die politische Arbeit des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern. Dabei führt er die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) aus. Außerdem führt der Landesvorstand die Arbeit der Landesgeschäftsstelle in München.

Landesausschuss

Der Landesausschuss besteht aus dem Landesvorstand, den beiden Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, derdem Sprecherin der bayerischen Landesgruppe im Bundestag, einereinem Vertreterin aus jedem Bezirk und neun von der Landesdelegiertenkonferenz gewählten Mitgliedern. Der Landesausschuss koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbandes, berät und unterstützt den Landesvorstand. Der Ausschuss trifft sich mindestens alle zwei Monate.

Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht ist die „Schiedsrichterin“ des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern. Es besteht aus einem Vorsitz, zwei Beisitzer*innen und drei Ersatzmitgliedern. Das Landesschiedsgericht ist in Streitigkeiten zwischen Gebietsverbänden, zwischen Organen der Bezirksverbände und zwischen Organen des Landesverbandes zuständig. Es kann einzelne Mitglieder und auch die Vorstände rügen, temporär des Amtes entheben oder auch aus der Partei ausschließen. Zudem kann es die Auflösung von Gebietsverbänden veranlassen, wenn diese die Bestimmungen der Satzung missachten.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss besteht aus acht Personen, darunter das bayerische Basismitglied des Bundesfinanzrates. Er trifft sich regelmäßig und nimmt bei der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) zur aktuellen finanziellen Situation des Landesverbandes Stellung. Zudem nimmt der Finanzausschuss Stellung zu allen finanzwirksamen Anträgen auf LDKs zum Haushaltsentwurf.

Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Ziel, die inhaltliche und politische Arbeit in der Partei und ihren verschiedenen Gremien zu entwickeln, zu vernetzen und die Zusammenarbeit mit (Fach-) Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen zu koordinieren.

Sie sind eine Einrichtung des Landesverbands und der Ort ehrenamtlicher Arbeit auf der Landesebene. Die Landesarbeitsgemeinschaften können Delegierte zu den Bundesarbeitsgemeinschaften (BAG) entsenden und dort an der Meinungsbildung mitwirken.